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Die Bestattungskosten finanzieren

Per 01.01.2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Insofern ist private Vorsorge noch wichtiger geworden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung der Bestattungskosten

  1. Eigenes Sparbuch mit Zweckbindung oder Sparbuch über uns (treuhänderisch)
  2. Treuhandkonto über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Düsseldorf
    Ein Treuhandvertrag regelt lediglich die finanzielle Absicherung von Bestattungs-, Grabpflege- oder Grabmalkosten, ist kein echter Bestattungsvorsorgevertrag.
  3. Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu günstigen Konditionen (ab 18 Jahre bis 90 Jahre) über uns

Eintrittsalter bei laufender (einmaliger) Beitragszahlung:

  • 18 -90 (85) Jahre / mit und ohne Gesundheitsprüfung / mit und ohne Wartezeit

Frau und Mann zahlen seit dem 1.1.2013 denselben Beitrag! Die Männer zahlen weniger als noch in 2012, die Frauen mehr.
Ihr Plus: Sicherheit vor dem Zugriff durch das Sozialamt bei entsprechender Vertragsgestaltung.

Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten.


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